Tätigkeitsfelder

Aufgabe und Ziel

Die Hauptaufgabe der GEV ist die Förderung des Verbraucher-, Arbeits- und Umweltschutzes im Bereich bauchemischer Produkte und Klebstoffe. Die GEV betreibt eine offene Informationspolitik und unterstützt die herstellerübergreifende Zusammenarbeit mit allen Branchenpartnern. Ein Fortschritt in Richtung gesunder Wohnqualität lässt sich nämlich nur bewirken, wenn alle an einem Strang ziehen. Verbraucher, Handwerker und Hersteller müssen daran mitwirken und gemeinsam auf emissionsarme und qualitativ hochwertige Produkte setzen.

Erstes und wichtigstes Ziel in diesem Rahmen für die GEV war es, dem Markt eine Möglichkeit zur wettbewerbsneutralen Beurteilung und Unterscheidung der zahlreichen Produkte hinsichtlich ihres VOC-Emissionsverhaltens zu geben. Dazu wurde das Klassifizierungssystem EMICODE® ins Leben gerufen.

Lizenzierung

Beantragt ein Hersteller die Lizenzierung eines seiner Produkte, wird dieses von einem unabhängigen Analyselabor getreu einem definierten, standardisierten Prüfverfahren auf sein Emissionsverhalten hin getestet. Auf Grundlage der wissenschaftlich ermittelten Messdaten erhält der Hersteller eine Lizenz mit der Zuordnung der entsprechenden EMICODE®-Kategorie. Diese Lizenz berechtigt ihn, sein Produkt mit dem markenrechtlich geschützten EMICODE®-Siegel zu kennzeichnen und zu bewerben. Hersteller, deren Erzeugnisse den EMICODE®tragen, verpflichten sich diese Produkte qualitätsgesichert und kontrolliert zu produzieren, um jederzeit den Vorgaben zu entsprechen.

Qualitätssicherung

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – getreu diesem Motto überwacht die GEV als Kontrollinstanz die von ihr lizenzierten Produktaussagen von Anbeginn an.
Ohne Kenntnis der Hersteller werden per Losentscheid EMICODE®-Produkte auf dem freien Markt eingekauft und von international etablierten Prüfinstituten bezüglich ihres Emissionsverhaltens in Langzeittests intensiv untersucht. Auffälligkeiten werden scharf geahndet. Hersteller, deren Produkte gegen die ausgelobte EMICODE®-Aussage verstoßen, müssen die Prüfkosten übernehmen. Zudem sind  sie verpflichtet, Produkte neuer Chargen nach der Mängelbeseitigung in ihrer Produktion in gleicher Weise nachkontrollieren zu lassen.

Im Wiederholungsfalle droht ihnen der Entzug der Lizenz, schlimmstenfalls der Verlust jeglicher EMICODE®-Zertifizierungsberechtigung.
Die Kontrollergebnisse der letzten Jahre zeigen, dass die Disziplin, optimale Qualitäten zu produzieren erst durch Nachprüfen gewahrt bleibt. Bis heute ist der EMICODE® das einzige VOC-Zeichen im Markt, das regelmäßigen strengen Qualitätskontrollen unterliegt und somit höchstmöglichen Verbraucherschutz in punkto Innenraumlufthygiene und Wohngesundheit bietet.

Tätigkeitsfelder

Aufgabe und Ziel

Die Hauptaufgabe der GEV ist die Förderung des Verbraucher-, Arbeits- und Umweltschutzes im Bereich bauchemischer Produkte und Klebstoffe. Die GEV betreibt eine offene Informationspolitik und unterstützt die herstellerübergreifende Zusammenarbeit mit allen Branchenpartnern.

Ein Fortschritt in Richtung gesunder Wohnqualität lässt sich nämlich nur bewirken, wenn alle an einem Strang ziehen. Verbraucher, Handwerker und Hersteller müssen daran mitwirken und gemeinsam auf emissionsarme und qualitativ hochwertige Produkte setzen.

Erstes und wichtigstes Ziel in diesem Rahmen für die GEV war es, dem Markt eine Möglichkeit zur wettbewerbsneutralen Beurteilung und Unterscheidung der zahlreichen Produkte hinsichtlich ihres VOC-Emissionsverhaltens zu geben. Dazu wurde das Klassifizierungssystem EMICODE® ins Leben gerufen.

Lizenzierung

Beantragt ein Hersteller die Lizenzierung eines seiner Produkte, wird dieses von einem unabhängigen Analyselabor getreu einem definierten, standardisierten Prüfverfahren auf sein Emissionsverhalten hin getestet.

Auf Grundlage der wissenschaftlich ermittelten Messdaten erhält der Hersteller eine Lizenz mit der Zuordnung der entsprechenden EMICODE®-Kategorie. Diese Lizenz berechtigt ihn, sein Produkt mit dem markenrechtlich geschützten EMICODE®-Siegel zu kennzeichnen und zu bewerben. Hersteller, deren Erzeugnisse den EMICODE®tragen, verpflichten sich diese Produkte qualitätsgesichert und kontrolliert zu produzieren, um jederzeit den Vorgaben zu entsprechen.

Qualitätssicherung

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – getreu diesem Motto überwacht die GEV als Kontrollinstanz die von ihr lizenzierten Produktaussagen von Anbeginn an.
Ohne Kenntnis der Hersteller werden per Losentscheid EMICODE®-Produkte auf dem freien Markt eingekauft und von international etablierten Prüfinstituten bezüglich ihres Emissionsverhaltens in Langzeittests intensiv untersucht.

Auffälligkeiten werden scharf geahndet. Hersteller, deren Produkte gegen die ausgelobte EMICODE®-Aussage verstoßen, müssen die Prüfkosten übernehmen. Zudem sind  sie verpflichtet, Produkte neuer Chargen nach der Mängelbeseitigung in ihrer Produktion in gleicher Weise nachkontrollieren zu lassen.

Im Wiederholungsfalle droht ihnen der Entzug der Lizenz, schlimmstenfalls der Verlust jeglicher EMICODE®-Zertifizierungsberechtigung.
Die Kontrollergebnisse der letzten Jahre zeigen, dass die Disziplin, optimale Qualitäten zu produzieren erst durch Nachprüfen gewahrt bleibt. Bis heute ist der EMICODE® das einzige VOC-Zeichen im Markt, das regelmäßigen strengen Qualitätskontrollen unterliegt und somit höchstmöglichen Verbraucherschutz in punkto Innenraumlufthygiene und Wohngesundheit bietet.

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